1. April 20262 Min. Lesezeit

Schweizer Pauschalbesteuerung: Voraussetzungen und Planung

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Move to Switzerland Beratungsteam

Seit 2012 haben wir Hunderte Menschen bei ihrem Umzug in die Schweiz begleitet.

Über das Team hinter diesem Ratgeber
Innenansicht eines kantonalen Steueramts in der Schweiz mit amtlichen Dokumenten auf einem Schreibtisch aus Nussbaumholz

Voraussetzungen

Die Aufwandbesteuerung steht qualifizierten ausländischen Staatsangehörigen offen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit in der Schweiz steuerlich ansässig werden und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Zusammenlebende Ehegatten müssen beide die Voraussetzungen erfüllen. Die Führung eines Unternehmens oder Family Office aus der Schweiz ist gesondert zu prüfen; ausländische Kunden oder blosse Eigentumsverhältnisse belegen keine Berechtigung.

Wie die Bemessungsgrundlage berechnet wird

Für das Steuerjahr 2026 beträgt die eidgenössische Mindestbemessungsgrundlage CHF 435’000. Dies ist nicht der geschuldete Steuerbetrag. Weltweite Lebenshaltungskosten und gesetzliche wohnungsbezogene Mindestwerte sind ebenfalls zu berücksichtigen. Eine separate Kontrollrechnung kann die Steuer auf bestimmten Schweizer Einkünften und abkommensbegünstigten Auslandseinkünften erhöhen. Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuern sind gesondert zu berechnen.

Welche Kantone sollten Sie vergleichen?

Zürich hat die kantonale Aufwandbesteuerung 2010 abgeschafft. Auch Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben sie abgeschafft. Für andere Kantone sind die aktuellen Voraussetzungen bei der zuständigen Steuerbehörde einzuholen. Eine landesweite Tabelle von Mindestzahlungen bestimmt weder Ihre Berechtigung noch Ihre endgültige Steuerbelastung.

Das Antragsverfahren: Schritt für Schritt

Stellen Sie vor der Kantonswahl Pässe, Wohnsitzhistorie, ein weltweites Haushaltsbudget, Wohnungsangaben, Einkommensquellen und geplante Erwerbstätigkeiten zusammen. Lassen Sie durch qualifizierte Steuerfachpersonen einen Vergleich mit der ordentlichen Besteuerung und gegebenenfalls ein schriftliches Steuerruling koordinieren. Klären Sie Annahmen und Deklarationspflichten. Steuerbehandlung und Aufenthaltsbewilligung sind getrennte Entscheide; weder Bewilligung noch ein fester jährlicher Steuerbetrag sind garantiert.

Gründer: Beschreiben Sie Ihre Rolle nach dem Umzug

Wenn Sie einen Unternehmens-Exit vorbereiten, unterscheiden Sie zwischen dem Eigentum und der Arbeit, die Sie weiterhin leisten werden. Listen Sie Verwaltungsratsmandate, Beratungsverträge, Führungsaufgaben und allfällige Earn-out-Bedingungen auf. Lassen Sie Ihre Steuer- und Migrationsberater die vorgesehenen Tätigkeiten gemeinsam beurteilen, bevor Sie sich auf einen auf Privatvermögen gestützten Aufenthaltsplan verlassen. Der Standort der Kunden oder der Sitz der Gesellschaft entscheidet für sich allein nicht darüber, wie von der Schweiz aus geleistete Arbeit behandelt wird.

Fragen für die erste Beurteilung

Bringen Sie eine Übersicht über Staatsangehörigkeit, bisherige Wohnsitze, Familienmitglieder, vorgesehene Tätigkeiten und die Länder mit, zu denen Ihr Vermögen einen Bezug hat. Stellen Sie die erwarteten Ausgaben des Haushalts, die Wohnkosten und die Beratungskosten neben die Steueranalyse. Ein brauchbares Ergebnis ist eine schriftliche Liste der Annahmen, der offenen Fragen und des nächsten Entscheids einer Behörde oder eines Beraters. Halten Sie Transaktionsfristen und vorgesehene Umzugstermine auseinander, bis die Abhängigkeiten geklärt sind.

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