Immobilienkauf in der Schweiz: Lex Koller und Umzug
Seit 2012 haben wir Hunderte Menschen bei ihrem Umzug in die Schweiz begleitet.
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Beginnen Sie mit dem Käufer und der beabsichtigten Nutzung
Der Immobilienerwerb hängt von Staatsangehörigkeit, tatsächlichem Wohnsitz, Bewilligung und Nutzung ab. Eine B-Bewilligung erlaubt nicht pauschal Schweizer Wohnimmobilien als Anlage. Hauptwohnung, Ferienwohnung und Mietobjekt sind unterschiedlich zu beurteilen. Eine ausländisch beherrschte Schweizer Gesellschaft umgeht die Lex Koller nicht. Lassen Sie die zuständige kantonale Behörde und das Notariat die Situation vor der Unterzeichnung klären.
Die Aufenthaltsbewilligung ist ein separater Entscheid
Der Besitz einer Schweizer Immobilie gibt ausländischen Staatsangehörigen keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Klären Sie die vorgesehene Aufenthaltsgrundlage, bevor Sie einen Immobilienkauf als Teil eines gesicherten Umzugs behandeln. Erläutern Sie bei einer Familie, die mehrere Wohnsitze in verschiedenen Ländern nutzt, welche Liegenschaft tatsächlich der Hauptwohnsitz sein wird und wie sie genutzt wird. Lassen Sie die zuständige Behörde und das Notariat die konkrete Transaktion beurteilen, einschliesslich eines allfälligen Erwerbs über eine Gesellschaft oder eine andere Struktur.
Erstellen Sie ein vollständiges Erwerbsdossier
Halten Sie die vorgesehenen Käufer, die Finanzierung, die geplante Eigennutzung und eine allfällige Teilvermietung fest. Fragen Sie das Notariat, welche Bestätigungen vor der Unterzeichnung nötig sind und welche Vertragsbedingungen sich eignen. Fordern Sie aktuelle Objektunterlagen und eine vollständige Kostenschätzung an. Vergleichen Sie Finanzierung, Transaktionskosten, Unterhalt und allfälligen Renovationsbedarf. Ein kantonaler Durchschnittspreis pro Quadratmeter ist ein schlechter Ersatz für die Beurteilung eines konkreten Objekts.
Für Unternehmer: Sichern Sie den Gesamtzeitplan ab
Hängt der Kauf vom Erlös eines Unternehmensverkaufs oder von einer neuen Bankbeziehung ab, stimmen Sie den Zahlungsplan auf bestätigte Mittel und fachliche Beratung ab. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Bank bis zur Frist des Verkäufers ein Konto eröffnet oder eine Finanzierung bereitstellt. Prüfen Sie, ob die Familie mit einer vorläufigen Miete Schulweg und Quartier testen könnte, während die längerfristigen Aufenthalts- und Kauffragen geklärt werden.
Klären Sie die Regeln zum Zeitpunkt der Verpflichtung
Über Bewilligungsfragen entscheidet die für die Liegenschaft zuständige kantonale Behörde. Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht die Grundlagen und Kontaktstellen; vorgeschlagene Gesetzesrevisionen sind nicht mit bereits geltenden Regeln zu verwechseln. Lassen Sie Ihr Notariat oder Ihre Rechtsberatung die aktuelle Rechtslage für Ihren Sachverhalt prüfen, bevor Sie sich verpflichten. Unsere Aufgabe ist es, die Wohnungssuche mit dem Bewilligungs-, Schul- und Ankunftsplan der Familie zu koordinieren.
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